Ich benötige arbeitsrechtliche Informationen?
Bitte nehmen Sie Kontakt zu den Mitgliedern des Betriebsrats auf oder wenden Sie sich mit Ihrem Anliegen an die Mitarbeitenden der Personalbuchhaltung.
Sind Sie jugendliche Arbeitnehmende oder befinden sich in Ihrer Berufsausbildung, können Sie sich zusätzlich an die Mitglieder der Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV) wenden. Diese kann die spezifischen Belange der jugendlichen Arbeitnehmenden und Auszubildenden/Studierenden beim Betriebsrat vertreten.
Bei arbeitsrechtlichen Beschwerden informieren Sie bitte (sofern möglich) zusätzlich Ihre direkten Vorgesetzen bzw. Ihre Fachbereichsleitung zur möglichen Klärung des Sachverhalts.
Ich erfahre Mobbing durch Kolleg*innen und/oder Vorgesetze?
Bei Mobbingerfahrungen im Arbeitsalltag wenden Sie sich bitte an das Angebot „Vertrauenspersonen zum Schutz vor Grenzverletzungen“. Diese nehmen sich vertraulich dem Anliegen an und beraten zu Möglichkeiten im weiteren Vorgehen, um das grenzverletzende Verhalten zügig zu beenden.
Als erweitertes internes Angebot besteht außerdem die Möglichkeit auf psychologische Beratung und Unterstützung in Belastungssituationen.
Ich erlebe sexualisierte Gewalt im Arbeitsalltag?
Sollten Sie Formen von sexualisierter Gewalt im beruflichen Umfeld erleben oder beobachten, kontaktieren Sie die „Vertrauenspersonen zum Schutz vor Grenzverletzungen“. Diese nehmen sich vertraulich dem Anliegen an und beraten zu Möglichkeiten im weiteren Vorgehen, um das grenzverletzende Verhalten zügig zu beenden.
Als erweitertes internes Angebot besteht außerdem die Möglichkeit auf psychologische Beratung und Unterstützung in Belastungssituationen.
Ich fühle mich am Arbeitsplatz diskriminiert oder benachteiligt?
Liegt eine Diskriminierung oder Benachteiligung aufgrund von Geschlecht, Religion, Weltanschauung, Behinderung, Alter, sexueller Identität, ethnischer Herkunft und/oder rassistischer Vorurteile vor, setzen Sie sich mit den „Vertrauenspersonen zum Schutz vor Grenzverletzungen“ in Verbindung. Diese nehmen sich vertraulich dem Anliegen an und beraten zu Möglichkeiten im weiteren Vorgehen, um den akuten Konflikt aufzuklären und zukünftige Konflikte präventiv zu verhindern.
Außerdem können Sie sich an die innerbetriebliche Beschwerdestelle nach §13 des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) wenden. Die Beschwerdestelle unterstützt und begleitet die Beschwerde führende Person dabei, im Dialog mit der Geschäftsführung Benachteiligungen zu beenden und die Person zu schützen.
Wenn Sie Diskriminierung erfahren haben, können Sie sich zudem an eine Servicestelle für Antidiskriminierungsarbeit wenden, auch an die Servicestelle unseres Kreisverbandes. Die Servicestelle berät Sie, informiert über weitere Möglichkeiten und unterstützt Sie mit Hilfe von Jurist*innen dabei, Ihre Rechte wahrzunehmen. Die Beratung der Servicestelle ist vertraulich und unabhängig.
Als erweitertes internes Angebot besteht außerdem die Möglichkeit auf psychologische Beratung und Unterstützung in Belastungssituationen.
Ich habe Fragen zur Vereinbarkeit von privaten Herausforderungen und beruflichen Alltag?
Bei einer individuellen Lösungsfindung für Ihre privaten Herausforderungen können verschiedene Unterstützungsangebote hilfreich sein. Die Schwerbehindertenvertretung unterstützt die Mitarbeitenden u.a. bei der Gesunderhaltung (bspw. durch Arbeitsplatzgestaltung) und Eingliederung bei/nach einer Krankheit.
Um Ihnen bei Vereinbarkeit von Berufstätigkeit und privater Pflegeverantwortung zur Seite zu stehen, nehmen Sie bitte Kontakt zu unserem betrieblichen Pflege-Guide auf.
Bitte halten Sie bzgl. privater Herausforderungen engen Kontakt zu Ihren direkten Vorgesetzen bzw. Ihrer Fachbereichsleitung, um durch offene Kommunikation Verständnis zu schaffen und bestmögliche Unterstützung zu ermöglichen.
Als erweitertes internes Angebot besteht außerdem die Möglichkeit auf psychologische Beratung und Unterstützung in Belastungssituationen.
Ich habe Kenntnis von schwerwiegenden rechtswidrigen Handlungen im Betrieb und möchte diese melden?
Die Meldung von Verstößen gegen gesetzliche Vorschriften, rechtswidrigen Handlungen oder Misstände im DRK Kreisverband Euskirchen e.V. (z.B. Korruption, Betrug, o.ä.) wird Ihnen über die interne Meldestelle nach dem Hinweisgeberschutzgesetz ermöglicht. Der DRK Kreisverband Euskirchen e.V. hat den Betrieb dieser Meldestelle an den DRK Landesverband Nordrhein e.V. delegiert.
Mein Anliegen wurde hier nicht oder nicht treffend exemplarisch beschrieben?
Wenn Ihr Anliegen nicht oder nicht treffend exemplarisch beschrieben wird, fühlen Sie sich bitte dennoch ermutigt, einem der genannten Beratungs- und Beschwerdeangebote Ihr Anliegen mitzuteilen! Alle Mitwirkenden der Beratungs- und Beschwerdeangebote sind bestrebt Ihre Anfrage zufriedenstellend anzugehen, sind intern vernetzt und können aufeinander verweisen.
Unter „Beratungs - und Beschwerdeangebote“ sind die verschiedenen Akteure der Beratungs- und Beschwerde-Landschaft verlinkt. Hier finden Sie die Erreichbarkeiten sowie detaillierte Beschreibungen über den Auftrag und weitere Möglichkeiten des jeweiligen Angebots.